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29.12.2020

Wirksamkeit einer Vereinbarung zur Abgeltung von Ansprüchen auf Ausgleichszahlungen nach der Scheidung

Die strenge Formvorschrift des § 7 VersAusglG gilt nicht für Vereinbarungen, die erst nach Rechtskraft der Entscheidung über den Wertausgleich bei der Scheidung geschlossen werden.

(OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29.12.2020 - 5 UF 174/19)

Insbesondere aufgrund dieser niedrigen formalen Wirksamkeitsvoraussetzungen ist nachdrücklich darauf hinzuweisen, dass vor Abschluss einer solchen Vereinbarung die Einholung anwaltlichen Rates nicht unterlassen wird.