E-Mail 06431 / 590 39 50 Anfahrt Kanzlei

Erbrecht

Erbrecht

Das Erbrecht kennt zwei Zeitpunkte, an denen es Relevanz entfaltet.

Um selbstbestimmt entscheiden zu können, was mit dem eigenen Vermögen nach dem Tod geschieht, ist es ratsam, frühzeitig juristische Beratung zu suchen, um vorsorgend und vorausschauend die eigenen Belange regeln zu können.

Das im Gesetz festgelegte Erbrecht bildet oft nicht die individuellen Vorstellungen und Wünsche der Person ab, deren Vermögensnachfolge zu gestalten ist.

Ferner lässt sich so auch der optimale und effiziente Umgang mit den Vorgaben der Erbschaftssteuer ermöglichen.

Meine erbrechtliche Tätigkeit erstreckt sich jedoch auch auf die Beratung und Unterstützung bei Auseinandersetzungen, die nach dem Tode des Erblassers auftreten.

Insbesondere berate und vertrete ich in folgenden Bereichen:

  • Erbvertrag
  • Testamente und Testamentsvollstreckung
  • Pflichtteilsrecht
  • Erbscheinsverfahren
  • Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
  • Vermächtnis
  • Testamentsanfechtung