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Vorsorgerecht

Vorsorgerecht

Häufig besteht die Einstellung „mir geht es gut; ich bin noch jung; meine Familie oder nahe Bezugsperson darf auch ohne besondere Vereinbarung meine Interessen wahrnehmen, wenn ich nicht in der Lage dazu bin.“

Das ist eine fatale und weitreichende Fehleinschätzung.

Das Gesetz sieht keine derartigen Mechanismen bzw. Automatismen vor.

Wenn keine individuelle Regelung getroffen wurde, kommt es zur Einsetzung einer fremden Person als Betreuer u. Ä.

Beruhigender ist es dagegen, bei guter Gesundheit und klarer Auffassungsgabe selbstbestimmt die individuell gewünschten Vorkehrungen rechtsverbindlich und -sicher festzulegen, um im Ernstfall dann davon profitieren zu können.

Sich selbst und den involvierten Personen eine stabile Basis zu geben, um in einer ohnehin neuen und nicht einfachen Situation agieren zu können.

Gerne wird in den Medien, in entsprechender Literatur suggeriert, dass im Internet zu findende oder käuflich zu erwerbende Vordrucke eine ausreichende Absicherung bieten können. Dies stimmt so grundsätzlich formuliert nicht.

Hierfür ist die Beratung durch eine erfahrene Rechtsanwältin unabdingbar. Nur so kann erreicht werden, dass ihre Wünsche und Vorstellungen auf den rechtlich fundiertesten und unangreifbarsten Weg gebracht werden.

Insbesondere berate und vertrete ich in folgenden Bereichen:

  • Generalvollmacht
  • Vorsorgevollmacht
  • Patientenverfügung
  • gerichtliche Betreuung